Boykott Uni Bielefeld Wintersemester 09/10

Fragen und Antworten

Wenn deine Fragen hier nicht ganz beantwortet werden, dann kannst du uns auch schreiben oder anrufen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer kann teilnehmen?
  2. Überweisung / Konto
  3. Erreichen des Quorum
  4. Organisation
  5. Welche Probleme könnten auftreten?

Wer kann teilnehmen?

Wie kann ich am Studiengebührenboykott teilnehmen?

Dafür musst du lediglich zwei Überweisungen vornehmen. Die eine geht mit dem Geld für Semesterticket, Sozialbeitrag, Verwaltungskosten usw. an die Uni. Die andere in Höhe von 350 Euro an das Boykottkonto. Siehe auch: Mitmachen

Kann ich am Boykott teilnehmen, wenn ich von Studiengebühren befreit werde?

Ja. Die Anträge auf Studiengebührenbefreiung müssen bis zum 30.09.2009 gestellt werden. Wer seinen Antrag vor Ende der Rückmeldefrist stellt, kann folglich nicht am Boykott teilnehmen. Wer seinen Antrag jedoch nach Ende der Rückmeldefrist stellt, muss die 350 Euro erst einmal zahlen und erhält sie dann nach der Bearbeitung des Befreiungsantrags zurück. Wer also am Boykott teilnehmen möchte, kann sein Geld erst einmal auf das Treuhandkonto einzahlen und ggf. nach einem nicht erfolgreichen Boykott einen Antrag auf Studien­gebühren­befreiung und Rückzahlung stellen.

Weitere Fragen zur Befreiung von Studiengebühren beantwortet dir die Studiengebührenberatung.

Kann ich trotz Urlaubssemester teilnehmen?

Ja. Bis zum 15. November kann man ein Urlaubssemester beantragen und ist dann automatisch von Studiengebühren befreit. Die Teilnahme am Boykott verläuft ansonsten genauso wie bei Befreiungen. Übrigens: Wenn du ein Praxissemester planst, kannst du entweder ein Urlaubssemester einlegen oder dich einfach nur von Studiengebühren befreien lassen.

Kann auch boykottieren, wer auf ein NRW-Bank-Darlehen angewiesen ist?

Nein. Wer ein Darlehn der NRW-Bank erhält, kann nicht am Boykott teilnehmen, da das Geld von der Bank direkt an die Uni fließt. Du kannst den Boykott trotzdem unterstützen: Beteilige dich praktisch und spreche Bekannte und FreundInnen auf den Boykott an und ermutige sie mitzumachen. Erkläre dich solidarisch und unterzeichne die dazugehörige Erklärung. Komm vorbei beim UnterstützerInnen-Treffen immer mittwochs 17 Uhr auf der AStA-Galarie und hilf mit den Boykott zu organisieren.

Können internationale Studierende am Boykott teilnehmen?

Für Studierenden aus den Ländern der Europäischen Union (EU) ist die Teilnahme am Boykott problemlos möglich. Bei Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist meist ihre Aufenthaltserlaubnis an den Grund ihres Aufenthalts - ihr Studium - gekoppelt. Sie können zwar am Boykott teilnehmen, gehen aber ein erhöhtes Risiko ein. Ihnen ist anzuraten beim Erhalt einer Mahnung des Studierenden-Sekretariats aus dem Boykott auszusteigen. So können sie am Boykott teilnhemen, erhalten allerdings trotzdem rechtzeitig eine Immatrikulationsbescheinigung um ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.

Ich bin studentische Hilfskraft und musste einen Treueeid ablegen. Kann auch ich am Boykott teilnehmen?

Ja. Du hast zusätzlich zu deinem Arbeitsvertrag zugesichert, dass du keine Universitätsgeheimnisse preisgibst und die freiheitlich demokratische Grundordnung achtest. Deiner Teilnahme am Boykott steht dies nicht im Weg.

Ich möchte mich im nächsten Semester umschreiben. Kann ich teilnehmen?

Ja. Wenn du schon immatrikuliert bist, behälst du diesen Status und kannst dich ganz normal bis zum 15. November umschreiben. Dies gilt sowohl für einen Wechsel in den Master wie auch beim Wechsel des Nebenfachs. Nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen eventuell andere Fristen beachtet werden.

Überweisung / Konto

Bis wann muss ich überweisen?

Die 350 Euro Studiengebühren müssen bis zum 27.07.2009 24:00 Uhr auf dem Konto eingegangen sein. Das bedeutet, dass du spätestens drei Bankgeschäftstage vorher deine Überweisung beauftragt haben musst, damit dein Geld auf jeden Fall rechtzeitig ankommt. Um sicher zu gehen, überweist du spätestens am Mittwoch, den 22. Juli.

Was ist bei verspäteter Einzahlung auf das Boykottkonto?

Sollte deine Überweisung erst nach dem Stichtag (27.07.2009) auf dem Treuhandkonto für den Studiengebührenboykott eintreffen, kann diese Zahlung leider nicht für das Quorum gewertet werden. Ist das Quorum bereits erreicht worden, nimmst du am Boykott teil und erhälst nach erfolgreichen Verhandlungen dein Geld zurück. Wurde das Quorum verfehlt, wird dein Geld sofort an die Uni weitergeleitet.

Warum auf ein anderes Konto überweisen anstatt gar nicht zu zahlen?

Wenn alle Studierenden ihr Geld nicht an die Uni zahlen, wird erfolgreich boykottiert. Aber was passiert, wenn nicht genug Leute mitmachen? Damit in diesem Fall die Leute, die nicht zahlen, nicht exmatrikuliert werden, muss man sich absprechen und organisieren. Das passiert nun über ein Treuhandkonto. Wenn bis zum 27. Juli weniger als ein Viertel der Studierenden boykottiert, dann wird das Geld vom Treuhandkonto an die Uni überwiesen und alle Boykott-Gewillten werden ordentlich zurückgemeldet. Also die Überweisung auf das Treuhandkonto ist eine Zusage an alle anderen Studierenden am Boykott teilzunehmen.

Wohin mit dem Rest des Geldes, dem Sozialbeitrag?

Der Sozialbeitrag in Höhe von 196,33 € muss weiterhin an die Uni überwiesen werden. Nutze dazu deine Rückmeldedaten aus dem eKVV und überweise 196,33 € statt 546,33 € an die Uni.

Warum überweise ich den Sozialbeitrag nicht an das Treuhandkonto?

Der Sozialbeitrag ist ein wirklich dem Worte nach zu verstehender Beitrag. Das Geld ist dein Beitrag zum Semesterticket für alle Studierenden, zur politischen Interessenvertretung für alle Studierenden, zum Studentenwerk für alle Studierenden usw. Er muss an die Uni überwiesen werden. Damit behälst du deinen Anspruch auf deinen Studienplatz und signalisierst der Uni, dass du diesen auch antreten willst.

Was für eine Ziffer steht da hinter meiner Matrikelnummer?

Es handelt sich dabei um eine Prüfziffer, die von der Matrikelnummer abhängt. So kann automatisch überprüft werden, ob die Matrikelnummer stimmt. Zumindest wird der Fehler extrem reduziert. Leider hat das Rektorat dem Studierendensekretariat untersagt die Formel für die Prüfziffer rauszugeben. Trotzdem wird das Studierendensekretariat auch alle Überweisungen ohne Prüfziffer annehmen. Die manuelle Bearbeitung kann zu einer kleinen Verzögerung bei der Rückmeldung führen. Um die Verzögerung zu vermeiden und dem Studierendensekretariat seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, die Prüfziffer auch bei der Überweisung auf das Treuhandkonto anzugeben.

Was ist ein Treuhandkonto?

Auf einem Treuhandkonto wird Vermögen verbucht, welches nicht dem Kontoinhaber gehört. Der Kontoinhaber, der Allgemeine Studierendenausschuss der Uni Bielefeld, verwaltet das Konto mit Geld, welches Eigentum der Teilnehmenden am Boykott ist. Eine Anwaltskanzei, die Bielefelder Rechtsanwaltssozietät Nickel, Kuhlmann, Niedenthal, trägt die Gewähr, dass die Gelder ausschließlich zweckmäßig - also zur Verwahrung und Weiter- beziehungsweise Rücküberweisung - verwendet wird.

Bei welcher Bank ist das Treuhandkonto?

Das Treuhandkonto ist, so wie die anderen Geschäftskonten des Allgemeinenen Studierendenausschusses, bei der Sparkasse Gütersloh beheimatet. Einer gewissenhaft arbeitenden Bank, mit der wir seit Jahren gute Erfahrungen haben.

Muss ich für die Überweisung den Vordruck verwenden?

Nein. Du kannst selbstverständlich auch papierfrei online überweisen. Wichtig ist, dass aus dem Verwendungszweck ersichtlich wird, wem die Überweisung zuzuordnen ist. Matrikelnummer und vollständiger Name (Nachname, Vorname) müssen im Verwendungszweck angegeben werden und erkennbar sein. Außerdem empfehlen wir auch die Prüfziffer hinter die Matrikelnummer zu schreiben. Und um allen Unklarheiten vorzubeugen, sollte noch das Kontaktformular ausgefüllt werden, damit man dich erreichen kann.

Woher bekommt man den Überweisungsträger?

Überweisungsträger erhälst du am Boykott-Infostand in der Unihalle, in der Boykott-Sprechstunde oder im Büro des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) in Raum C1-154.

Ist mein Geld sicher?

Ja. Dein Geld bleibt, auch wenn es auf dem Treuhandkonto liegt, die ganze Zeit dein Eigentum. Im Falle eines nicht erfolgreichen Boykotts wird es automatisch an die Uni überwiesen. Bei einem erfolgreichen Boykott wird es auf das Herkunftskonto zurücküberwiesen.

Was passiert mit den Zinsen?

Die geringen Zinsen, welche durch das Treuhandkonto erzielt werden, werden für die Kontoführungsgebühren und die treuhändische Verwaltung aufgebraucht.

Kann ich jederzeit aus dem Boykott aussteigen?

Ja. Alle Teilnehmenden können jederzeit ihr Geld zurücküberwiesen bekommen. Dafür haben wir ein eigenes Formular im Downloadbereich.

Erreichen des Quorum

Wie ist das mit dem Quorum?

Das Quorum ist die Mindestanzahl an Studierenden, die durch die Überweisung von 350 Euro auf das Treuhandkonto teilnehmen, damit der Boykott erfolgt. Nach Abstimmung der Vollversammlung vom 13.05.2009 und der Boykott-Organisationsgruppe des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) liegt diese Mindestanzahl bei 3500 Studierenden. Dies sind etwa 25 % der Gesamtstudierendenzahl der Universität Bielefeld. Die Unileitung und der zur Studienbeitragssatzung beschlussfassende Senat können es sich nicht erlauben diese hohe Zahl von Studierenden zu verlieren, weil sie dann sowohl keine Studiengebühren von diesen einnehmen als auch den weit höheren Betrag des Landes, welcher für jedeN StudierendeN gezahlt wird, nicht erhält. Ein enormer Imageschaden würde damit zusätzlich einhergehen.

In welchem Zeitraum erhalte ich mein Geld bei einem erfolgreichen Boykott zurück?

Nach erfolgreichem Boykott erhälst du binnen zwei Wochen dein Geld zurück. Das Geld kann nur an das Herkunftskonto zurücküberwiesen werden.

Mit wem wird bei einem erfolgreichen Boykott verhandelt?

Studiengebühren werden an der Uni Bielefeld auf Grundlage der sogenannten Studienbeitragssatzung erhoben. Der Senat der Universität Bielefeld ist das oberste beschlussfassende Organ der universitären Selbstverwaltung, wenn es um Satzungen und Ordnungen geht und daher die richtige Adresse für unsere Verhandlungen.

Sollte der Boykott Erfolg haben, erhalte ich dann mein Geld von der Uni zurück, wenn ich nicht am Boykott beteiligt war?

Dem soll so sein. Das Ziel des Boykotts ist die Abschaffung von Studiengebühren an der Universität Bielefeld für alle Betroffenen. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Studierende am Boykott teilnehmen und dadurch ihre Stimme - beziehungsweise ihr Geld leihweise - in die Waagschale gegen Studiengebühren werfen.

Kann ich unvermittelt exmatrikuliert werden?

Nein. Die Uni kann dich nicht einfach nur auf Grundlage der Beteiligung am Studiengebührenboykott exmatrikulieren. Zunächst einmal müsste sie die Säumnis deiner Studiengebühren anmahnen.

Organisation

Wer steht hinter dem Studiengebührenboykott?

Der Studiengebührenboykott zum Wintersemester 2009/2010 wird vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bielefeld organisiert. Der AStA ist die im Hochschulgesetz des Landes NRW verankerte Interessenvertretung der Studierenden. Das Studierendeparlament (StuPa), das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft unterstützt den Boykott.

Wie wird der Boykott finanziert?

Die Kosten für Informationsmaterial (Flyer, Plakte, Briefe, usw.) bezahlt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bielefeld. Der AStA ist die Interessenvertretung der Studierenden und erhält jedes Semester von allen Studierenden 7,26 Euro aus dem Sozialbeitrag.

Wer verwaltet das Treuhandkonto?

Das Treuhandkonto wird von der Bielefelder Rechtsanwaltssozietät Nickel, Kuhlmann, Niedenthal verwaltet. Sie arbeitet seit langer Zeit erfolgreich mit dem AStA der Uni und dem AStA der Fachhochschule zusammen und hat bereits Erfahrungen mit dem Studiengebührenboykott an der Fachhochschule gesammelt.

Welche Probleme könnten auftreten?

Kann eine Teilnahme am Boykott meiner Studienlaufbahn schaden?

Nein. Die Teilnahme am Boykott ist vollkommen legal. Da du bei einem erfolgreichen Boykott ohne Studiengebührenzahlung zurückgemeldet bist und bei einem nicht erfolgreichen Boykott die Gebühren rechtzeitig an die Uni weitergeleitet werden, besteht überhaupt keine Gefahr. Eine Abmahnung der Uni gegenüber dir ist ebenfalls nicht zulässig, da dies gegen den im Grundgesetz verbrieften Geichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde.

Kann ich für die Teilnahme am Boykott exmatrikuliert werden?

Nein. Zum einen gilt eine Exmatrikulation als erheblichen Eingriff in das durch das Grundgesetz (Artikel 12) geschützte Studium. Dieser Eingriff ist nur unter stark eingeschränkten Bedingungen zulässig. Zum anderen schützt eine hohe TeilnehmerInnenzahl beim Boykott davor, weil der Verlust von so vielen Studierenden für die Uni sowohl einen erheblichen finanziellen Schaden - die Uni erhält erhebliche Gelder für jedeN StudierendeN vom Land - als auch einen enormen Imageverlust bedeuten würde. Diese drohenden negativen wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen für die Uni Bielefeld sind unser Mittel zur Abschaffung von Studiengebühren. Nichtsdestotrotz kannst du zu jedem Zeitpunkt des Boykotts dein Geld vom Treuhandkonto zurück erhalten (Formular).

Muss ich zusätzliche Gebühren zahlen, wenn ich eine Mahnung bekomme?

Nein, bei einer Mahnung müssen keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden. Normalerweise müssen alle, die nach der Rückmeldefrist überweisen, zehn Euro zahlen. Diese Verwaltungspauschale erhöht sich auch durch eine Mahnung nicht. Im Falle des Boykotts wird dein Geld entweder rechtzeitig überwiesen (Verfehlung des Quorums) oder aber es machen genügend Studierende mit, um Studiengebühren abzuschaffen. Falls dies gelingt, ist auch keine Verwaltungspauschale mehr notwendig.

Welche Auswirkungen hat die Teilnahme am Boykott auf mein BAföG?

Bei BAföG-Anträgen gilt immer das Datum des ersten (formlosen) Antrags. Alle Nachweise und auch die Immatrikulationsbescheinigung können jederzeit nachgereicht werden. Dafür gibt es keine Frist. Bei Aufforderungen seitens des BAföG-Amtes musst du lediglich deiner Mitwirkungspflicht nachkommen und das Amt über eine spätere Nachreichung informieren. Weitere Fragen zum BAföG beantwortet dir die BAföG-Beratung.

Kann ich meinen Wohnheimplatz behalten, wenn ich boykottiere?

Ja. Bei einem nicht erfolgreichen Boykott wird dein Geld an die Uni weitergeleitet und du bist fristgerecht zurückgemeldet. Bei einem erfolgreichen Boykott erhälst du dein Geld zurück und bist trotzdem immatrikuliert und kannst deine Semesterbescheinigung dem Studentenwerk oder deiner sonstigen Wohnheimverwaltung vorlegen.