Boykott Uni Bielefeld Wintersemester 09/10

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Studiengebührenboykott an der Uni Bielefeld Wintersemester 2009/2010

Mit Einzahlung auf das Treuhandkonto "Studiengebührenboykott", verwaltet durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Bielefeld und die Rechtsanwaltssozietät Nickel, Kuhlmann, Niedenthal, werden die nachfolgenden AGB akzeptiert.

§1 Zahlungen

Einzahlungen werden ausschließlich von Studierenden der Universität Bielefeld oder deren VertreterInnen durch Überweisung in Höhe von 350,00 Euro bis zum Ablauf der Boykottüberweisungsfrist am 27. Juli 2009 auf das oben angegebene Konto getätigt. Bei der Überweisung ist als Verwendungszweck die Ziffernfolge "10920" gefolgt von der Matrikelnummer (ohne Leerzeichen) und unter "noch Verwendungszweck" der vollständige Name der/des Studierenden anzugeben. Bei Unvollständigkeit dieser Angaben wird das Geld auf das Ursprungskonto zurücküberwiesen. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger entstehen, haftet der/die Einzahlende.

§2 Treuhandkonto

Der eingezahlte Betrag bleibt Eigentum der/des Einzahlenden. Anfallende Zinsen werden verwendet, um die Kosten der Kontoführung und Verwaltung des Treuhandkontos zu decken. Darüber hinaus anfallende Zinsen verbleiben im Eigentum der Studierendenschaft. Jede/Jeder Einzahlende hat das Recht, ihren/seinen eingezahlten Betrag zurückzuverlangen oder die Überweisung an die Universität Bielefeld zu verlangen. Zu diesem Zweck ist ein Antrag schriftlich beim AStA der Universität Bielefeld einzureichen. Entsprechende Formulare sind im AStA-Pool Raum C1-154 oder auf der AStA-Homepage www.asta-bielefeld.de erhältlich. Der eingezahlte Betrag wird dann binnen zwei Wochen an das einzahlende Konto zurück- bzw. auf das Konto der Universität Bielefeld weiterüberwiesen. Das Treuhandkonto wird gemeinschaftlich vom AStA der Universität Bielefeld, Universitätsstr. 25, 33615 Bielefeld, und der Rechtsanwaltssozietät Nickel, Kuhlmann, Niedenthal, Marktstr. 2-4, 33602 Bielefeld, verwaltet. Die eingezahlten Beträge können nur gemeinsam mit einer der Vorsitzenden des AStA der Universität Bielefeld, Malin Houben und Lisa Waimann, und einer Anwältin/einem Anwalt der Rechtsanwaltssozietät Nickel, Kuhlmann, Niedenthal zurück- bzw. weiterüberwiesen werden.

§3 Quorum

Das Quorum gilt als erreicht, wenn bis vier Werktage vor Ende der Rückmeldefrist (27. Juli 2009) Beträge von mindestens 3500 Studierenden (abgerundete 25% der im Sommersemester 2009 immatrikulierten Studierenden abzüglich der EmpfängerInnen von NRW-Bank-Darlehen) gemäß §1 auf dem Treuhandkonto eingegangen sind. Wird das Quorum erreicht und gilt der Studiengebührenboykott gemäß §4 als erfolgreich, werden die eingezahlten Beträge an die Einzahlenden zurück überwiesen. Wird das Quorum erreicht und gilt der Studiengebührenboykott gemäß §4 nicht als erfolgreich, so überweisen die KontoinhaberInnen binnen zwei Wochen unter Weitergabe der Matrikelnummer und des Namens der/des Einzahlenden, den eingezahlten Betrag an die Universität Bielefeld. Wird das Quorum nicht erreicht, gilt der Studiengebührenboykott automatisch als nicht erfolgreich. Die KontoinhaberInnen überweisen in diesem Fall den eingezahlten Betrag binnen zwei Wochen unter Angabe der Matrikelnummer und des Namens der/des Einzahlenden an die Universität Bielefeld. Zahlungen, die nach dem Boykott-Stichtag auf dem Treuhandkonto eingehen, können nicht für das Quorum beachtet werden, nehmen aber am Boykott teil bzw. werden sofort an die Uni weitergeleitet falls das Quorum nicht erreicht wird.

§4 Erfolgreicher/ Gescheiterter Boykott

Der Studiengebührenboykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden ordnungsgemäß zurückgemeldet wurden, ohne dass sie Studiengebühren bezahlt haben. Der Boykott gilt als gescheitert, wenn das Quorum nicht erreicht wird. Des Weiteren gilt der Boykott als nicht erfolgreich, wenn die Verhandlungen mit der Universität gescheitert sind. Sollte der Boykott durch den AStA für gescheitert erklärt werden, überweisen die AnwältInnen die auf dem Treuhandkonto eingegangenen Studiengebühren unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer an die Universität Bielefeld.

§5 Hinweise

Die Einzahlung auf das Treuhandkonto ist Bestandteil der Proteste für ein gebührenfreies Studium. Der/Dem Einzahlenden ist bekannt, dass er/sie in eigener Verantwortung handelt. Die Einzahlung auf das Treuhandkonto schützt nicht vor Exmatrikulation. Die KontoinhaberInnen sowie KontoverwalterInnen können daher nicht für Nicht- oder Zuspätzahlung der Studiengebühren oder hieraus entstehende Nachteile belangt werden.

§6 Verjährung

Für Ansprüche aus diesem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung des AStA der Universität Bielefeld über den Erfolg bzw. Misserfolg des Studiengebührenboykotts.

§7 Datenschutz

Die persönlichen Daten, welche auf dem Überweisungsträger erhoben werden, dienen ausschließlich der Rücküberweisung an die/den Einzahlenden bzw. die Weiterüberweisung an die Universität Bielefeld. An die Universität Bielefeld werden lediglich Matrikelnummer und Name der/des Einzahlenden weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur dann, wenn die Weiterüberweisung gemäß §2 beantragt oder gemäß §3 allgemein durchgeführt wird. Alle persönlichen Daten werden nach Ablauf der Verjährungsfrist gemäß §6 binnen Wochenfrist gelöscht bzw. vernichtet.

Die AGB als PDF-Download.